29.06.2010

Kündigung durch die „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners“

28.06.10 - Kündigung
Der Vorstand der „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners“ hat mir am 28. Juni nach fast 12 Jahren Mitarbeit gekündigt - wegen dieser Webseite. Die Änderungskündigung besagt, dass ich nach Karlsruhe umsiedeln und als „Sachbearbeiter in der Verwaltung“ der dort angesiedelten Freiwilligendienste tätig werden könnte. Dies habe ich abgelehnt und Klage erhoben.

13.08.10 - Gütetermin
Der knapp 15-minütige Gütetermin vor dem Arbeitsgericht endete ohne Ergebnis.
Die Anwältin der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. machte als „Vorschlag zur Güte“ das Angebot einer Freistellung für die letzten 1-2 Monate der Kündigungsfrist, damit ich mir in Ruhe einen neuen Job suchen könne.
Erst wenige Tage zuvor war dem Gericht ein 20-seitiges Schreiben eingereicht worden, das meinem Anwalt erst zum Termin selbst zur Kenntnis kam, so dass er darauf nicht eingehen konnte. Darin wurde meine Kündigung u.a. damit begründet, dass
- die Büros der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. in Berlin und Karlsruhe selbstständige Betriebe seien, so dass das Berliner Büro als Kleinbetrieb gar nicht dem Kündigungsschutz unterliege;
- ich durch meine Webseite www.wesen-der-paedagogik.de und mein Eintreten für Mieke Mosmuller dem Ansehen, der Glaubhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. erheblich schaden würde.

22.10.10 - Kammertermin vor dem Arbeitsgericht
Da die „Freunde der Erziehungskunst“ erst am Vortag ihrerseits erneut Stellung nahmen, konnte mein Anwalt auf den Inhalt nicht eingehen. Der Richter schlug einen Vergleich in Höhe von 10.000 Euro vor. Ich habe einen Vergleich abgelehnt. Der bisherige Richter geht nun in den Ruhestand, erst nach dem 10. November wird ein Termin für die Fortführung des Prozesses festgelegt werden (voraussichtlich Anfang 2011). Zunächst ist die Kündigung gültig und endet das Arbeitsverhältnis zu Ende November, wobei mir bereits am 15. Oktober ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

17.02.11 - Kammertermin II
Das Arbeitsgericht Berlin stellt fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist - siehe das <media 22 _blank>Schlussurteil im Namen des Volkes</media>.

03.03.11 - Zurückweisung
Das Arbeitsgericht Berlin weist einen Antrag der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen meine Weiterbeschäftigung zurück.

02.05.11 - Zurückweisung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. gegen den Beschluss vom 3.3. zurück. Diese haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

22.06.11 - Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht
Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg schließen die Streitparteien einen Vergleich. Die Kündigung bleibt gültig, ich erhalte eine Abfindung deutlich unterhalb des Regelsatzes. Die während des ganzen Verfahrens einzig entscheidende Prozess-Frage war, ob das kleine Berliner Hauptbüro der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. ein von dem großen Büro für Freiwilligendienste in Karlsruhe unabhängiger, selbstständiger (Klein-)Betrieb sei und daher keinem Kündigungsschutz unterliege. Das LAG schien der erstinstanzlichen Entscheidung nicht notwendigerweise folgen zu wollen. Das Risiko eines verlorenen Prozesses konnte ich aber nicht übernehmen.

Weiteres

02.06.10 - Eine öffentliche Klarstellung.
17.08.10 - Vom Wesen dieser Seiten und vom Wesen der Erkenntnis – ein sokratisches Gespräch.
16.02.11 - Verantwortungsvolle Ausgrenzung? Zur Streichung meiner Arbeitsgruppe bei der Bundeselternratstagung in Saarbrücken. Ein offener Brief.
22.06.11 - Ein Prozess um die Wahrheit. Eine Geschichte aus alter Zeit.
07.08.11 - Die langen Hebel der Macht – oder: 58 Wochen Warten auf ein Zeugnis. 
07.08.11 - Die Waldorfbewegung und ihre angeblichen „Freunde“.  Wer privat unbequeme Wahrheiten ausspricht, wird gekündigt.